Kinder mit Asthma sollten besser vor Passivrauch geschützt werden
vom Montag, 25. Januar 2016Fachgebiet: Pneumologie
Passivrauchen führt bei Kindern, die an Asthma leiden, zu einer deutlichen Verschlimmerung ihrer Krankheitsbeschwerden und damit häufiger zu schweren Asthmaanfällen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Darauf weisen die Lungenärzte des Bundesverbands der Pneumologen (BdP) hin unter Berufung auf eine aktuelle Metastudie, in der 25 Studien mit mehr als 450.000 Kindern analysiert wurden (siehe Annals of Allergy, Asthma and Immunology 2015, Band 115/5, Seite: 396–401.e2). „Leben Kinder mit Asthma in einem Haushalt, in dem geraucht wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie wegen einer Exazerbation ihrer Krankheit stationär oder in der Notaufnahme behandelt werden müssen, fast doppelt so groß wie für Patienten ohne eine solche Passivrauchbelastung. Der drastische Anstieg der Hospitalisierungsrate signalisiert dabei, dass sich der Schweregrad der Krankheit erhöht hat – das heißt, das Asthma des betreffenden Patienten ist schlimmer geworden und ist dadurch auch schwieriger zu behandeln. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit für schwere Asthmaanfälle und eine schlechte Krankheitskontrolle“, warnt Dr. Andreas Hellmann, Vorsitzender des BdP und praktizierender Pneumologe in einer Gemeinschaftspraxis für Lungen- und Bronchialheilkunde in Augsburg. Deshalb sollte bei Kindern mit Asthma abgeklärt werden, ob eine Passivrauchbelastung vorliegt – entweder durch eine Befragung der Eltern oder auch durch eine Cotininmessung. Cotinin ist ein Abbauprodukt von Nikotin und lässt sich daher nach einer Belastung mit Zigarettenrauch im Blut nachweisen. „Insbesondere Eltern, die selber rauchen, sollten über die erhebliche Gefährdung ihrer asthmatischen Kinder durch Passivrauch besser aufgeklärt werden. Den Kindern zuliebe sollte konsequent zu Hause, im Auto und auch in öffentlichen Räumen nicht mehr geraucht werden“, rät Hellmann. Abgesehen davon, können auch die durch Passivrauch verursachten Krankenhausaufenthalte der Kinder finanzielle Einbußen herbeiführen aufgrund von Fehlzeiten der Eltern am Arbeitsplatz oder der Kinder an Schule und Kita.
Quelle: äin-red
Pressemeldung vom 20. Januar 2016, BdP (www.lungenaerzte-im-netz.de)
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